Der Zutritt zum dog-event wurde nur mit einem gültigen Tollwutimpfausweis erlaubt, weil dies durch das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf angeordnet wurde. Da hierdurch die in Deutschland geltende Impffreiheit unterlaufen bzw. eine Impfpflicht schleichend eingeführt wird, hat sich das Vereinsmitglied Iris Parizek schriftlich an das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf gewandt. Das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf vertritt in seinem Antwortschreiben vom 08.09.2010 die Ansicht, dass "der Rückgang der Tollwutfälle in Deutschland ein großer Erfolg der seit Jahren durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen ist." Die Tatsache, dass es in Deutschland in 2008 und 2009 je zwei gemeldete Fälle gegeben hat, bestätigt nach Ansicht des Veterinäramtes der Stadt Düsseldorf, "dass die Vorgehensweise der Behörden erfolgreich ist und aufrecht erhalten werden sollte". Der Verein hat darauf hingewiesen, dass "sich nachweislich zu keiner einzigen Impfung wissenschaftlich belastbar der Nachweis führen lässt, dass sie die Ursache für den Rückgang der entsprechenden Erkrankung nach Häufigkeit und Schwere ist" und um einen wissenschaftlich nachprüfbaren Nachweis für das Vorhandensein des Tollwutvirus gebeten.  Hierzu ist aber auch das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf bisher nicht in der Lage. Das Verhältnis der beiden gemeldeten Fälle zu den in Deutschland lebenden Hunden ergibt eine Krankheitsrate von 0,00 %.

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Wir haben hierauf noch einmal mit Schreiben vom 12.09.2010 geantwortet, jedoch keine Rückäußerung mehr erhalten. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung, die der Verein am 05.10.2010 herausgegeben hat.