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Hundehalter, die mit Hund eine Hundemesse besuchen möchten und daran gehindert werden, weil sie keinen gültigen Tollwutimpfausweis mit sich führen, werden in ihrer "Willensentschließung und -betätigung" beeinflusst.


Geschieht dies zudem noch rechtswidrig, also ohne Grund und zudem noch aufgrund einer Anordnung durch ein Amt bzw. einen Amtsträger, besteht der dringende Verdacht der Nötigung - und zwar in einem besonders schweren Fall. Wenn sich der Verdacht bestätigt, es also zu einer Verurteilung kommt, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe!


Veterinärämter können Anordnungen einzig und allein zur Seuchenbekämpfung treffen. Dies setzt aber das Vorhandensein einer Seuche, also einer Massenerkrankung, voraus. Da das Robert-Koch-Institut in seiner Pressemitteilung vom 28.02.2011 mitteilt, dass

 

"derzeit kein Risiko besteht, sich in Deutschland mit klassischer Tollwut bei einem Wildtier zu infizieren"

 

und zudem das Vorhandensein des Tollwutvirus noch immer nicht wissenschaftlich und elektronenmikroskopisch nachprüfbar nachgewiesen ist, mangelt es an einem Rechtsgrund.

 

Darüber hinaus lag die Erkrankungsrate schon im letzten Jahr bei 0,00 %.

 

Hierauf haben wir verschiedene Veterinärämter per E-Mail hingewiesen. Stellvertretend können Sie


unsere E-Mail an das Veterinäramt Esslingen und das Anschreiben hierzu nachlesen.

 

Das Landratsamt Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelkontrolle - hat am 03.11.2011 per E-Mail gegenüber dem Verein erklärt, dass auf die Auflage für Besucherhunde einen Nachweis über eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen zu müssen verzichtet wird.

 

Lesen Sie selbst!

 

 

Inwieweit EU-Richtlinien, die das Verbringen von Heimtieren aus Drittländern oder EU-Mitgliedsstaaten in das Inland regeln, einschlägig sein sollen zur Entscheidung der Frage, ob ein "inländischer" Hund eine "inländische" Messe besuchen darf, vermögen wir nicht zu erkennen.

 

Hinsichtlich der Seuchensituation folgt das Landratsamt Esslingen unserer Argumentation.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass die aufgeführten Begründungen auch ohne die Intervention des Vereins ausgereicht hätte, um von vorneherein auf die Auflagen zu verzichten!

 

Tiere können nicht für sich selbst sprechen.
Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als
Menschen unsere Stimme für sie erheben
und uns für sie einsetzen."


                               Gillian Andersom